- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
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Landschaftsschutzgebiet "Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens"
Kennzeichen: LSG AUR 029
Das im Naturraum „Ostfriesische Seemarsch und Inseln“ gelegene Gebiet umfasst landwirtschaftlich genutzte, weitgehend offene und gehölzfreie sowie nur sehr dünn besiedelte Marschflächen. Es grenzt im Norden – nur vom Hauptdeich getrennt – unmittelbar an den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, der sich in Teilbereichen mit einem Saum aus Sommerpoldern dem Hauptdeich anschließt. Insgesamt zieht sich das Gebiet streifenartig entlang des Hauptdeiches von Norddeich im Westen bis Neuharlingersiel im Osten. Die junge Marsch der deichnahen Zone wird überwiegend als Ackerland genutzt.
Wintergetreide und Winterraps überwiegen in der Palette der Anbaufrüchte. Entwässerungsgräben zur Parzellenentwässerung und breite Vorfluter mit ihren Röhrichtsäumen strukturieren das Landschaftsbild. Die in der Regel weiter von der Deichlinie entfernt liegenden älteren Marschenböden sind Standorte für Grünland verschiedener Ausprägungen. Weitere charakteristische und markante Bestandteile sind die Grüppensysteme auf den Flächen und das schilfbewachsene Grabennetz sowie verschieden große Marschgewässer, naturnahe Stillgewässer und ehemalige Kleientnahmestellen. Das Gebiet stellt sich als großflächig offener, größtenteils störungsarmer Raum dar.
Allgemeiner Schutzzweck für das LSG ist die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als Lebensstätte schutzbedürftiger Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften sowie als naturgeprägte Kulturlandschaft von besonderer Eigenart, Vielfalt und Schönheit
Das Gebiet ist einer der landesweit wichtigsten Brutplätze für die Wiesenweihe, den Schilfrohrsänger und das Blaukehlchen. Es hat im Zusammenhang mit den Flächen des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer eine zentrale Bedeutung als Gast- und Rastvogellebensraum für die Weißwangengans, den Goldregenpfeifer, den Großen Brachvogel und die Lach- und Sturmmöwe.
Das LSG dient dem Schutz des EU-Vogelschutzgebietes V63 Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens.
Zuständig ist der Landkreis Aurich als untere Naturschutzbehörde.
- Übersichtskarte 1:150.000
- Verordnungskarte 1:25.000
- Verordnungskarte 1:10.000 - Teil 1
- Verordnungskarte 1:10.000 - Teil 2
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover