- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Poggenmoor"
Kennzeichen: LSG VER 059
Das rund 16 Hektar große Gebiet liegt nördlich des Golfplatzes Verde-Walle am Oberlauf der Halse. Die leichte Niederung ist geprägt durch eine Grünland- und Magerrasenvegetation auf feuchten, meist nährstoffarmen Anmoorstandorten.
Zwei etwas höher gelegene Waldgebiete begrenzen diese Niederung am westlichen und östlichen Rand. Östlich befindet sich ein Kiefernwald auf einem nährstoffarmen Sandboden und westlich ein alter bodensaurer Eichenwald auf Sandboden mit Stieleichen.
Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 406 "Poggenmoor".
Zuständig ist der Landkreis Verden als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover