- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
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Landschaftsschutzgebiet "Pottebruch und Umgebung"
Kennzeichen: LSG OS 052
Das LSG „Pottebruch und Umgebung“ befindet sich in der naturräumlichen Region der Ems-Hunte-Geest und Dümmer Geestniederung. Es besteht aus drei Teilbereichen und hat eine Größe von ca. 163 ha.
Das Gebiet setzt sich zum einen aus dem Waldgebiet Pottebruch zusammen, einem historisch alten Wuchsstandort von Wald westlich von Fürstenau, zum anderen aus dem Bruchwaldgebiet Poggenort in der Gemeinde Andervenne und der Stadt Fürstenau, das von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben ist. Der dritte Teilbereich umfasst den Abschnitt des Fürstenauer Mühlenbaches einschließlich des Zulaufs Fürstenauer Graben ab westlich von Fürstenau bis nördlich des Bruchwaldgebietes Poggenort.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes 307 "Pottebruch und Umgebung".
Zuständig sind der Landkreis Osnabrück und der Landkreis Emsland als untere Naturschutzbehörden.
Zum Drucken steht Ihnen auch die Verordnungskarten des Gebietes zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover