- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Querumer Holz und angrenzende Landschaftsteile"
Kennzeichen: LSG BS 009
Das Schutzgebiet liegt in der Naturräumlichen Region 7.2 „Ostbraunschweigisches Hügelland“, an der Schnittstelle zum „Weser-Aller-Flachland“ (Nr. 6), im Bereich der Ortschaften Querum, Hondelage, Bevenrode und Waggum.
Es ist Teil der Eichen-Hainbuchenwälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg, die eine Gesamtgröße von ca. 3.000 ha aufweisen. Das LSG wird von der Bundesautobahn A2 durchquert und weist somit für landgebundene Arten eine massive, so gut wie unpassierbare Barriere auf. Das Vogelschutzgebiet beginnt unmittelbar nördlich der BAB A2, im Bereich der Anschlussstelle „Braunschweig-Flughafen“.
Das LSG setzt sich zusammen aus den großflächigen Waldgebieten des Querumer Waldes sowie angrenzenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen, die unter anderem als Pufferflächen in die LSG-Abgrenzung einbezogen worden sind. Der strukturreiche Querumer Wald stellt das größte zusammenhängende Waldgebiet der Stadt Braunschweig dar. Das Gebiet ist ein alter Waldstandort; die Bewaldung lässt sich mindestens bis in das Jahr 1780 zurück belegen. Dies ist ein ganz wichtiger Parameter für seine hohe Naturschutzbedeutung.
Wertgebend sind insbesondere die großflächig vertretenen Eichen-Hainbuchen-Mischwälder – nördlich der BAB A2 auf frischen bis feuchten, mäßig basenreichen bis basenreichen Standorten aufgebaut –, die bereichsweise gut ausgebildeten Altholzbestände mit hohen Anteilen an Totholz und die an diese Strukturen gebundene Fauna (z.B. holzbewohnende Käfer; viele Fledermausarten sowie die wertbestimmenden Spechtarten Mittel-, Grau- und Schwarzspecht, ferner Rot- und Schwarzmilan sowie Wespenbussard).
In Teilbereichen des Querumer Waldes, vor allem südlich der BAB A2, sind auch jüngere Laubwaldbestände sowie Nadelwaldbestände anzutreffen. Innerhalb des Waldbestandes befinden sich naturnahe Waldwiesen und -weiden mit schützenswerten Orchideenbeständen und Kleingewässern, die die Vielfalt und Erlebniswirksamkeit des Waldgebietes erhöhen und wertvolle Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt darstellen. Naturnahes mesophiles, z. T. auch feuchtes Grünland erstreckt sich zudem am Nord- und Ostrand des Waldes.
Anfang 2011 führte der Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg mit der Verlängerung der Start- und Landebahn in diese wertvollen Waldbestände hinein zu einem massiven Eingriff in den Wald. Ca. 30 ha Totalverlust sowie weitere ca. 30 ha mit Beeinträchtigungen der Bestände (Flächen für die Hindernisfreiheit) sollen durch Maßnahmen in einer Größe von über 160 ha kompensiert werden.
Das LSG dient dem Schutz des EU-Vogelschutzgebietes V48 "Laubwälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg" sowie des FFH-Gebietes 101 "Eichen-Hainbuchenwälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg".
Zuständig ist die Stadt Braunschweig als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover