- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Randbereiche des Ith"
Kennzeichen: LSG HM 030
Das Gebiet umfasst die dem Waldgebiet des Höhenzuges Ith vorgelagerten landwirtschaftlichen Flächen und Waldrandbereiche an den Hängen der Bisperoder Lössmulde und des Mittleren und Oberen Saaletals. Die Landschaft wird durch die landwirtschaftlich genutzten Hangbereiche am Fuße des Ith geprägt, die durch Wege mit artenreichen Säumen, Grünlandflächen, Hecken, Feldgehölze sowie durch kleinere, dem geschlossenen Waldgebiet des Ith vorgelagerte Waldstücke reich strukturiert ist. Charakteristisch sind insbesondere die Grünlandflächen in den mittleren und oberen Hanglagen, die teilweise artenreich als Frischgrünland der kalkreichen Standorte ausgeprägt sind.
Die abwechslungsreiche Agrarlandschaft und die Waldrandstrukturen haben eine hohe Bedeutung als Lebensraum für Arten des Halboffenlandes und als Nahrungsgebiet für Arten, die ihre Fortpflanzungsstätten im Ith haben oder das Gebiet aus der weiteren Umgebung aufsuchen.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 114 "Ith".
Zuständig ist der Landkreis Hameln-Pyrmont als untere Naturschutzbehörde.
Zum Drucken stehen Ihnen auch die PDF-Versionen der Karten zum Download zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover