- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Rasteder Geestrand"
Kennzeichen: LSG WST 078
Das Landschaftsschutzgebiet umfasst einen Geestrand im Osten des Landkreises Ammerland mit ausgeprägten Reliefunterschieden und großflächigen Laub-Mischwälder mit Arten des Eichen-Hainbuchenwaldes, des Erlen- und Eschen-Quellwaldes und Übergängen zum mesophilen Buchenwald. Eingestreut sind Waldtümpel und Kleingewässer am Geestrand. Das Gebiet ist durch naturnahe Bachläufe in den Waldflächen und zum Teil feuchte Grünlandflächen geprägt. Darüber hinaus ist der Geestrand außerhalb der Wälder unterschiedlich intensiv landwirtschaftlich genutzt und durch Wallhecken gegliedert. Kulturhistorisch bedeutende Gebäude sind verbreitet.
Das LSG dient dem Schutz der FFH-Gebiete Nr. 426 "Eichenbruch, Ellernbusch" und 427 "Funchsbüsche, Ipweger Büsche".
Zuständig ist der Landkreis Ammerland als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover