- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Rathloser Gehäge"
Kennzeichen: LSG DH 085
Das knapp 120 ha große Landschaftsschutzgebiet wird von einem strukturreichen und naturnahen Wald gebildet. Er dient zahlreichen Tier- und Pflanzenarten als Lebensraum, und auch für die Erholung des Menschen bietet er die besten Voraussetzungen.
Die Hauptbaumart des Waldes ist die Rotbuche. Phasenweise können auf Teilflächen weitere lebensraumtypische Baumarten, wie Stieleiche beigemischt sein. Die Strauchschicht wird stellenweise durch hohe Anteile von Stechpalme geprägt. Die Krautschicht besteht aus standorttypischen charakteristischen Arten, wie Pillen-Segge, Dornfarn, Sauerklee und Heidelbeere.
Innerhalb des Rathloser Gehäges liegt der mit 51 m über NN für diese reliefarme Gegend recht hohe ‚Flintenberg‘.
Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 287 "Rathloser Gehäge".
Zuständig ist der Lankreis Diepholz als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover