- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Rehdener Geestmoor"
Kennzeichen: LSG DH 089
Das Landschaftsschutzgebiet setzt sich aus fünf an das Naturschutzgebiet HA 247 „Rehdener Geestmoor“ angrenzenden Teilgebieten zusammen und ist landwirtschaftlich geprägt. Die Teilflächen weisen ein Mosaik aus Grünland und Acker auf grundwasserbeeinflussten Gley- und Niedermoorböden sowie sandgeprägten Podsol-Böden auf. Insbesondere die südliche Teilfläche und die östlichen Teilflächen umfassen strukturgebende Elemente wie Feldhecken, Baumreihen sowie Kleingewässer.
Der Schutzzweck umfasst u. a. die Erhaltung und Entwicklung extensiv genutzter, artenreicher Grünlandflächen unterschiedlicher Ausprägungen und Nässegrade als Brut-, Nahrungs- und Rasthabitat für nordische Gänse und Schwäne, für Arten der extensiven Kulturlandschaft wie Feldlerche, Rebhuhn oder Baumpieper sowie den Wanderfalken.
Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des EU-Vogelschutzgebietes V40 "Diepholzer Moorniederung".
Zuständig ist der Lankreis Diepholz als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover