- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Reinhäuser Wald"
Kennzeichen: LSG GÖ 017
Das Landschaftsschutzgebiet umfasst in den hier vorhandenen Wäldern das bedeutendste Vorkommen von Silikatfelsen (Sandstein) im niedersächsischen Teil des Weser-Leineberglandes. Zusammen mit einigen angrenzenden Gebieten ist hier die größte Gruppe von Abris (Felsüberhängen) in Mitteleuropa anzutreffen.
Die Buntsandsteinfelsen weisen eine bedeutende Moos-, Flechten- und Farnvegetation auf und beherbergen den größten Bestand des Prächtigen Dünnfarn (Trichomanes speciosum) in Niedersachsen. Das Gebiet weist für den Naturraum Göttingen-Northeimer Wald große und repräsentative Bestände des Waldmeister-Buchenwaldes und Hainsimsen-Buchenwaldes auf. Hinzu kommen Bachläufe mit Au- und Eichen-Hainbuchenwäldern sowie sehr kleinflächig feuchte Hochstaudenfluren, Grünland und Stillgewässer mit Tauch- und Schwimmblattpflanzen.
Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes 110 „Reinhäuser Wald“ sowie des EU-Vogelschutzgebietes V19 "Unteres Eichsfeld".
Zuständig ist der Landkreis Göttingen als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover