- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Rhede-Flaar"
Kennzeichen: LSG EL 029
Das ca. 357 ha große Schutzgebiet liegt im Norden des Landkreises Emsland und gehört zum EU-Vogelschutzgebiet V 16 Emstal von Lathen bis Papenburg. Es ist somit Bestandteil des europaweiten Schutzgebietsnetzes Natura 2000.
Das Gebiet wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt, wobei etwa die Hälfte der Flächen als Grünland und die andere Hälfte als Ackerland bewirtschaftet wird. Charakteristisch ist die weiträumige unzerschnittene Landschaft mit freien Sichtverhältnissen und wenigen Gehölzstrukturen. Nur kleinflächig sind in diesem Gebiet auch Hochstaudenbestände und Weidengebüsche zu finden. Wesentlicher Bestandteil des Schutzgebietes ist der Flaarsee, der als Schlafgewässer für eine Vielzahl von wertgebenden Vogelarten dient.
Das gesamte Gebiet ist ein wichtiger Lebensraum für zahlreiche bedrohte Brut- und Rastvögel. Unter den Brutvögeln sind unter anderem Blaukehlchen, Großer Brachvogel, Kiebitz und Uferschnepfe zu nennen. Als wertbestimmende Gastvogelarten kommen z.B. Zwerg- und Singschwäne vor.
Die Unterschutzstellung des Gebietes hat zum Ziel, die Funktionen des Gebietes für diese und noch zahlreiche weitere Vogelarten zu sichern und weiter zu entwickeln.
Das LSG dient dem Schutz des EU-Vogelschutzgebietes V16 "Emstal von Lathen bis Papenburg".
Zuständig ist der Landkreis Emsland als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover