- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Rheiderland"
Kennzeichen: LSG LER 003
Das etwa 8.750 ha große Landschaftsschutzgebiet „Rheiderland“ erstreckt sich über Teile der Gemeinden Bunde und Jemgum sowie der Städte Leer und Weener. Es handelt sich um ausgedehntes, hochwassergeschütztes Marschland zwischen Ems und Dollart, welches in seinem überwiegenden Teil unterhalb des Meeresspiegels liegt und infolge des weitgehenden Fehlens vertikaler Strukturen durch seine Offenheit und Weite charakterisiert wird.
Die in wesentlichen Teilen grünlandgeprägte Kulturlandschaft mit ihren zeit- und teilweise feuchten bis nassen Wiesen und Weiden zählt wegen ihres von Offenheit und Weite geprägten Charakters sowie ihrer Lage im Nahbereich von Ems und Dollart zu den avifaunistisch bedeutendsten Gebieten im westlichen Niedersachsen. Nationale bis internationale Bedeutung hat das Rheiderland für nordische Gänse, die hier überwintern und denen landwirtschaftliche Nutzflächen zur Nahrungssuche dienen. Die Grünlandbereiche haben nationale bis internationale Bedeutung als Zwischenrastplatz namentlich für Goldregenpfeifer, Großer Brachvogel, Regenbrachvogel und Kiebitz. Zugleich fungieren die landwirtschaftlichen Nutzflächen als Hochwasserfluchtplatz für Watvögel des angrenzenden Dollarts.
Auf den teilweise feuchten bis nassen Wiesen, die vor allem im Nordteil der ehemaligen Flussmarsch anzutreffen sind, brüten noch immer zahlreiche Kiebitze, Uferschnepfen und Rotschenkel, deren Vorkommen dem Rheiderland die Bedeutung eines herausragenden Brutgebietes für Wiesenvögel in Niedersachsen verleihen.
Das LSG dient dem Schutz des EU-Vogelschutzgebietes V06 "Rheiderland".
Zuständig ist der Landkreis Leer als untere Naturschutzbehörde.
- Übersichtskarte 1:50.000
- Verordnungskarte 1:10.000, Blatt 1
- Verordnungskarte 1:10.000, Blatt 2
- Verordnungskarte 1:10.000, Blatt 3
- Verordnungskarte 1:10.000, Blatt 4
- Verordnungskarte 1:10.000, Blatt 5
- Verordnungskarte 1:10.000, Blatt 6
.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
.
Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover