- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Röderhofer Teiche und Egenstedter Forst"
Kennzeichen: LSG HI 028
Das Gebiet ist im Süden geprägt von naturnahen Wäldern. Nördlich schließen Ackerfluren, Gebüsche und Grünland einer historisch gewachsenen Kulturlandschaft an, welche in der schmalen Aue des Pepperbaches und am Südhang des Sonnenberges liegen. Die Gebüsche und Grünlandflächen tragen zur Sicherung des Bodens in erosionsgefährdeten Hangflächen bei und vermindern den Bodeneintrag in die Gewässer.
Besonders schutzbedürftig sind die Populationen mehrerer Amphibienarten (u. a. des Kammmolchs) und die artenreichen Laubwälder.
Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 388 "Kammmolch-Biotop Röderhofer Teiche".
Zuständig ist der Landkreis Hildesheim als untere Naturschutzbehörde.
Schutzgebietsverordnung
Hier steht Ihnen der Verordnungstext zum Download zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover