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Landschaftsschutzgebiet "Rühler Schweiz und Burgberg"

Kennzeichen: LSG HOL 017


Die Berg- und Tallandschaft der Rühler Schweiz und des Burgberges mit Randbereichen sind durch das Neben- und Miteinander unterschiedlicher kultur- und naturbetonter Ökosysteme charakterisiert und stellen besonders gut ausgeprägte Kulturlandschaftsformen wie Heckenlandschaften und Grünland-Gehölz-/Streuobstkomplexe dar. Das Gebiet ist geprägt von historischen Elementen und Strukturen von bemerkenswerter Anzahl, Dichte und kulturhistorischer Bedeutung.

Der starke Kalkeinfluss der Böden führt in Kombination mit z. T. extensiver Grünlandwirtschaft zu einer für den Naturraum vergleichsweise hohen Anzahl an Kalkmagerrasenflächen, oft als Übergangsstadien zu Extensivgrünland ausgebildet, mit einer Vielzahl spezialisierter Pflanzen- und Tierarten. Schwerpunktmäßig im Bereich der Rühler Schweiz sind unregelmäßig verteilt dutzende bewaldete Höhenzüge und Kuppen vorhanden, welche weitestgehend mit wertbestimmenden Waldlebensraumtypen bestanden sind. Große zusammenhängende Waldflächen befinden sich am Burgberg und am Breitestein. Die Waldlebensraumtypen „Hainsimsen-Buchenwälder“ (9110), „Waldmeister- Buchenwälder“ (9130), „Orchideen-Kalk-Buchenwälder“ (9150), „Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder“ (9170) und „Schlucht- und Hangmischwälder“ (9180) sind hier zusammenhängend und weitestgehend großflächig vorhanden.

Im LSG befinden sich drei durchgängig wasserführende Bachläufe mit entsprechenden Nebengewässern. Der Rühler Bach fließt am nordöstlichen Rand des Gebietes, der Bremkebach am östlichen Rand und am äußersten südöstlichen Rand auf einer Strecke von ca. 1 km der Forstbach. An diesen Bachläufen und ihren Zuläufen ist der wertbestimmende Waldlebensraumtyp „Auenwälder mit Erle, Esche, Weide“ (91E0) weitestgehend durchgängig vertreten.

Angrenzende Bereiche sind durch das Naturschutzgebiet HA 166 "Südliche Burgberghänge, Weinberge bei Holenberg und Rühle" geschützt.

Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes 125 "Burgberg, Heinsener Klippen, Rühler Schweiz" und des EU-Vogelschutzgebietes V68 "Sollingvorland".

Zuständig ist der Landkreis Holzminden als untere Naturschutzbehörde.

Übersichtskarte des Landschaftsschutzgebietes   Bildrechte: NLWKN

Schutzgebietsverordnung

Hier steht Ihnen der Verordnungstext zum Download zur Verfügung.

Verordnungskarte des Gebietes   Bildrechte: LK Holzminden
Zum Drucken und zur Detailansicht steht Ihnen auch die PDF-Datei der Verordnungskarten zum Download zur Verfügung.


Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.


GIS-Daten zu den Schutzgebieten gibt es hier.

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