- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Saale"
Kennzeichen: LSG HI 071
Die Saale ist ein löss-/lehm-geprägtes Fließgewässer; sie entspringt am Unterhang des Ith südöstlich von Capellenhagen. Der Oberlauf von der Quelle bis zur Kreisgrenze westlich des Weinberger Sees befindet sich naturräumlich im niedersächsischen Hügel- und Bergland, während der Unterlauf von der Landkreisgrenze bis zur Einmündung in die Leine bereits einem typischen Fließgewässer des Tieflandes (mit Börden) entspricht.
Die Saale besitzt über längere Gewässerabschnitte naturnahe Strukturen. Diese gliedern mit ihrem uferbegleitenden Gehölzbestand die weitgehend landwirtschaftlich genutzte Landschaft. Nahezu durchgängig säumen Bäume die Ufer. Hierbei handelt es sich größtenteils um weitgehend geschlossene Erlen-Eschen-Galeriewälder; vereinzelt finden sich Weidengebüsche und Auwald. Die Saale weist in diesen Bereichen eine relativ gut strukturierte, steinig-kiesige Gewässersohle auf. Im Bereich der Niedersächsischen Landesforsten bis zum Weinberger See durchfließt sie eine durch Kohleabbau bis in die 1960er Jahre stark anthropogen veränderte Landschaft mit anschließender Renaturierung.
In freien, lichteren Abschnitten hat sich eine gewässertypische Unterwasservegetation herausgebildet. An einigen Stellen haben sich auf den vorhandenen Uferrandstreifen und auf ungenutzten Randflächen der Gewässer feuchte Hochstaudenfluren entwickelt.
Die vorhandenen naturnahen Fließgewässerabschnitte tragen mit ihrem charakteristischen, auentypischen Arten- und Lebensgemeinschaften zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes bei. Die Gewässerfauna und -flora bedürfen des besonderen Schutzes. Herausragende Zielart hierbei ist die Groppe mit ihrem bedeutsamen Nachweisen als ein repräsentatives Vorkommen im Naturraum des Weser- und Leineberglandes.
Das LSG "Saale" dient dem Schutz des Ober- und Unterlaufes der Saale im Landkreis Hildesheim. Die dazwischen liegende Strecke der Saale im Landkreis Hameln-Pyrmont wird durch das LSG HM 004 "Saaletal" geschützt.
Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 381 "Saale mit Nebengewässern".
Zuständig ist der Landkreis Hildesheim als untere Naturschutzbehörde.
Schutzgebietsverordnung
Hier steht Ihnen der Verordnungstext zum Download zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover