- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Saaletal"
Kennzeichen: LSG HM 004
Das Gebiet wird geprägt durch die Saale und ihre Nebenbäche. Die Saale entspringt außerhalb des Landkreises Hameln-Pyrmont am Unterhang des Ith südöstlich von Capellenhagen und mündet, ebenfalls außerhalb des Landkreises Hameln-Pyrmont, bei Elze in die Leine. Das Fließgewässer folgt der Talmulde zwischen Ith und Thüster Berg, wo die Thüster Beeke und der Ockenser Bach zufließen. Nördlich von Salzhemmendorf, wo der Lauensteiner Bach einmündet, tritt die Saale in die Calenberger Lössbörde ein und entspricht dann einem typischen Fließgewässer des Tieflandes.
Die Saale weist längere naturnahe Abschnitte auf und wird fast durchgängig von schmalen Erlen- Eschen-Weiden-Beständen (Galeriewälder) begleitet, die die Landschaft der Talmulde prägen. Die Nebenbäche sind ähnlich ausgestattet. Das Umfeld der Gewässer wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Im Bereich der Ortschaften grenzen auch Haus- und Hofgrundstücke an. In einigen Abschnitten ist ein mäandrierender Gewässerlauf vorhanden und es sind flächenhafte Auenwaldreste, Weidengebüsche und Hochstaudenfluren ausgeprägt.
In mehreren Abschnitten weisen die Saale und ihre Nebenbäche eine relativ gut strukturierte steinig-kiesige Gewässersohle auf. Außerdem ist abschnittsweise eine gewässertypische Unterwasservegetation vorzufinden. Die Fließgewässer des Saale-Systems haben im Weser- und Leinebergland eine besondere Bedeutung als Lebensraum gefährdeter Fischarten, wie Groppe und Bachneunauge.
Das LSG "Saaletal" dient dem Schutz der Saale im Landkreis Hameln-Pyrmont. Ober- und Unterlauf der Saale im Landkreis Hildesheim werden duch das LSG HI 071 "Saale" geschützt.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebiets 381 "Saale mit Nebengewässern“.
Zuständig ist der Landkreis Hameln-Pyrmont als untere Naturschutzbehörde..
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover