- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Schandelaher Wohld und Pfeifengraswiese Wohld"
Kennzeichen: LSG WF 044
Das Schutzgebiet liegt in der Naturräumlichen Region Börden (Teilbereich Ostbraunschweigisches Hügelland) nördlich der Ortschaft Schandelah im Bereich einer Ölschieferlagerstätte. Es hat eine Größe von ca. 290 ha. Das Landschaftsbild ist geprägt durch den Offenlandcharakter weitläufiger Grünlandflächen eines bis Ende 2003 genutzten Standortübungsplatzes.
Die großflächigen Grünlandbereiche sind von kleineren Aufforstungen, Hecken, Einzelbäumen und Gräben durchzogen und werden seit Jahrzehnten nur extensiv genutzt (keine Düngung, keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln). Aufgrund der Nährstoffarmut der Böden und der z.T. extremen Standortbedingungen bieten sie einer großen Anzahl von gefährdeten und stark gefährdeten Tier- und Pflanzenarten Lebensraum.
Das FFH-Gebiet „Pfeifengraswiese Wohld“ ist ein ca. 85 ha großes Gebiet innerhalb des LSG. Es besteht aus einem zusammenhängenden ebenen bis flach welligen Grünlandbereich sowie kleineren Aufforstungen am Nordrand und beinhaltet eines der landesweit größten Vorkommen der in Niedersachsen sehr seltenen Pfeifengraswiesen.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 367 "Pfeifengraswiese Wohld".
Zuständig ist der Landkreis Wolfenbüttel als untere Naturschutzbehörde.
.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
.
Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover