- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Schaumburger Wald"
Kennzeichen: LSG SHG 009
Das 5.319 ha große Landschaftsschutzgebiet umfasst den Schaumburger Wald, ein langgestrecktes Waldgebiet der Loccumer Geest, sowie einige dem Wald vorgelagerte, überwiegend als Grünland genutzte Offenlandbereiche. Durch die wasserstauende Wirkung von Geschiebelehmen und Tonschichten sind großflächig staunasse Böden entwickelt, so dass sich bodensaure bzw. mesophile Buchenwälder mit Eichen-Hainbuchenwäldern verschiedener Ausprägung verzahnen.
Einen besonderen Wert weisen dabei zahlreiche Altbestände mit zum Teil hohem Totholzanteil auf, die den Schaumburger Wald zu einem der wichtigsten Vorkommen naturnaher Laubwälder im niedersächsischen Tiefland machen. Daran gebunden sind bedeutende Vorkommen seltener Fledermaus- und Spechtarten, darunter Mittelspecht, Grauspecht und Schwarzspecht.
Der Schaumburger Wald wird von einem teilweise noch naturnah ausgeprägten System kleiner Fließgewässer durchzogen. Am Rande dieser Fließgewässer, wie auch in feuchten Senken, wachsen stellenweise kleinflächige Feuchtwälder. Darüber hinaus sind innerhalb des Waldgebietes zahlreiche naturnahe Stillgewässer vorhanden, bei denen es sich im Wesentlichen um alte, z.T. wieder verlandete Fischteiche handelt. Von besonderer Bedeutung sind darüber hinaus die an verschiedenen Stellen anzutreffenden Waldwiesenkomplexe mit mesophilem Grünland feuchter Ausbildung sowie artenreichem Nass- und Feuchtgrünland mit Tendenzen zu mageren Pfeifengraswiesen.
Insgesamt zeichnet sich der Schaumburger Wald durch eine im vergangenen Jahrhundert wenig veränderte Nutzung aus. Mit einem hohen Anteil an naturnahen Laubwäldern, blütenreichen Waldwiesen und historischen Nieder-, Mittel- und Hutewaldresten sowie mit zahlreichen Kleingewässern, Bächen und Gräben sowie den angrenzenden Waldrandbereichen als Kulissenräumen weist dieses Gebiet eine besondere Qualität hinsichtlich des Landschaftsbildes auf und besitzt somit auch eine hohe Bedeutung für das Naturerleben.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes 340 "Schaumburger Wald" sowie des EU-Vogelschutzgebietes V67 "Schaumburger Wald".
Zuständig ist der Landkreis Schaumburg als untere Naturschutzbehörde.
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Schutzgebietsverordnung
Der Verordnungtext steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Zum Drucken stehen Ihnen auch die PDF-Versionen der Karten zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover