- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Schlatts am Wietingsmoor"
Kennzeichen: LSG DH 086
Das Gebiet setzt sich aus zwei räumlich getrennten Teilbereichen zusammen, die ca. 1,2 km voneinander entfernt liegen.
Beide Teilgebiete umfassen mehrere Kleingewässer unterschiedlicher Ausprägung, die sich überwiegend naturnah entwickelt haben. Der Komplex aus Kleingewässern und Landschaftselementen, wie Hecken, Feldgehölzen und Waldbereichen ist von herausragender Bedeutung als Lebensraum für eine Vielzahl von Amphibienarten, insbesondere für den Kammmolch.Im nördlichen Teilgebiet bestimmen ältere Aufforstungen sowie nährstoffreichere Kleingewässer das Landschaftsbild. Das südliche Teilgebiet mit seinen vielen, ebenfalls nährstoffreicheren Kleingewässern ist stark landwirtschaftlich geprägt.
Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 286 "Wietingsmoor".
Zuständig ist der Lankreis Diepholz als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover