- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Schlatts in der Leerßer Moorheide"
Kennzeichen: LSG DH 080
Das Landschaftsschutzgebiet „Schlatts in der Leerßer Moorheide“ liegt im Naturraum „Syker Geest“. In der strukturreichen Kulturlandschaft liegen 17 eiszeitliche Schlatts verstreut auf fast 160 ha. Die Gewässer weisen unterschiedliche Ausprägungen auf und sind zum Großteil gemäß § 30 BNatSchG als Biotope gesetzlich geschützt. Das größte Schlatt, ein dystrophes Stillgewässer, beheimatet eines der größten Fieberkleevorkommen der Region.
Die facettenreichen Landschaftsstrukturen mit den nährstoffarmen Gewässern sind besonders für den Kammmolch, aber auch für weitere seltene Amphibienarten wie den Moorfrosch, ein wichtiger Lebensraum.
Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 438 „Kammmolch-Biotop bei Syke“.
Zuständig ist der Landkreis Diepholz als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover