- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Schneerener Geest - Eisenberg"
Kennzeichen: LSG H 002
Das Landschaftsschutzgebiet „Schneerener Geest - Eisenberg“ gehört naturräumlich zur „Hannoverschen Moorgeest“ und stellt einen typischen Ausschnitt dieses Naturraums dar. Die Landschaft ist von Wäldern, Mooren und landwirtschaftlich genutzten Flächen geprägt. Die sandigen Geestböden werden überwiegend beackert, die tiefer liegenden Moor- und Marschböden werden oft als Dauergrünland genutzt.
Einige großräumige Grünlandkomplexe stellen besonders für Zug- und Brutvögel bedeutsame Lebensräume dar. Zwischen Mardorf und Schneeren stellen Binnendünen neben den Hoch- und Niedermooren ein weiteres prägendes Landschaftselement dieses Naturraumes dar. Sie bilden einen auffallenden Teil des Gesamtreliefs und sind Lebensraum von spezialisierten seltenen Tierarten, wie z.B. dem Steppengrashüpfer.
Das LSG dient dem Schutz der FFH-Gebiete 093 "Rehburger Moor" und 312 "Häfern".
Zuständig ist die Region Hannover als untere Naturschutzbehörde.
Schutzgebietsverordnung
Der Verordnungstext steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
- 1. Änderungsverordnung vom 09.11.2022
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover