- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Sieben Berge, Vorberge"
Kennzeichen: LSG HI 059
Das Gebiet wird bestimmt durch eines der größten zusammenhängenden und artenreichsten Buchenwaldgebiete Niedersachsens und die größten Vorkommen von Wäldern trockenwarmer Kalkstandorte im Land. Sie zeichnen sich durch das Vorkommen zahlreicher seltener thermophiler Arten aus. Neben Orchideen-Buchenwäldern sind auf den steilen Süd- und Westhängen auch nutzungsbedingte Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder anzutreffen. Einzigartig ist der relativ hohe Anteil an strukturell noch gut erhaltenen Nieder- bzw. Mittelwäldern. Der ebenfalls vorkommende frische Kalkbuchenwald weist ebenfalls viele seltene Arten auf. Die in dem klüftigen Kalkgestein versickernden Niederschläge treten am Schichtstufenfuß als Karstquellen zutage.
Auf den steilen Hängen, vor allem am Süd- und Westrand des Waldes, dominieren durch historische Nutzung entstandene Halbtrockenrasen, die Lebensraum auch für viele bedrohte Tier- und Pflanzenarten sind. In der Regel war es die Beweidung mit Schafen und Ziegen, die dafür sorgte, dass die Flächen über Jahrhunderte offengehalten und ihnen Nährstoffe entzogen wurden. Zum Teil wurden die Halbtrockenrasen auch gemäht. Die Halbtrockenrasen sind mit Trockengebüsch, wärmeliebenden Saumgesellschaften, Feldgehölzen, einzelnen Obstbäumen und Obstwiesen sowie mit magerem Grünland vergesellschaftet.
Aufgrund der unmittelbaren Nähe der Mausohr-Wochenstuben in Brüggen sowie der ebenfalls nahegelegenen Kirche in Gronau ist das gesamte FFH-Gebiet als quartiernaher Nahrungslebensraum für das Große Mausohr von besonderer Bedeutung und Qualität. Baumhöhlen werden dabei als weitere Quartiere genutzt.
Das Landschaftsbild des Gebietes mit seinem typischen Relief und dem geschlossenen Laubwald sowie den randlich vorhandenen Feldgehölzen und Obstbäumen ist vielfältig, eigenartig und schön. Es macht das Gebiet daher auch wichtig für die Erholung.
Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 117 "Sieben Berge, Vorberge".
Weitere Kernbereiche des FFH-Gebietes sind dur das Naturschutzgebiet HA 241 "Trockenlebensräume - Sieben Berge, Vorberge" geschützt.
Zuständig ist der Landkreis Hildesheim als untere Naturschutzbehörde.
Schutzgebietsverordnung
Hier steht Ihnen der Verordnungstext zum Download zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover