- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Silstro und Große Meede"
Kennzeichen: LSG WST 092
Das Landschaftsschutzgebiet besteht zum einen aus alten historischen Waldstandorten mit Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald der Talniederungen und Erlen-Eschenwald der Auen und Quellbereiche im Bäkental der Kleinen Norderbäke und des Wasserzugs „Große Meede“ mit Übergängen zum mesophilen Eichen-Mischwald feuchter und nasser basenreicher Standorte. Zum anderen sollen die angrenzenden Grünlandflächen unterschiedlicher Nutzungsintensität „Große Meede“ erhalten werden.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 218 "Wittenheim und Silstro".
Zuständig ist der Landkreis Ammerland als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover