- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Sollingvorland-Wesertal"
Kennzeichen: LSG HOL 016
Der naturraumtypische Charakter des Landschaftsraumes wird u. a. bestimmt durch das Urstromtal der Weser mit seinen beiden großen Flussschleifen, naturnahen Ufersäumen, Altarmen und Auenwaldfragmenten. Ausgedehnte, in sich geschlossene und vielfältig strukturierte Waldgebiete im Bereich des Voglers und der an das Wesertal angrenzenden Gebiete bestimmen den Charakter ebenso wie kleinflächige, vielfältig strukturierte, überwiegend durch bäuerliche Nutzung geprägte Waldgebiete im Bereich der landschaftsbestimmenden Hügel und Bergkuppen, wie z. B. der des Wilmeröder Berges und der Randlagen des Wesertals.
Weitere prägende Elemente sind Hügel- und Berghänge sowie Bachtäler, die durch Grünlandnutzung geprägt sind, weitgehend strukturarme Börden, Beckenlandschaften und Hochflächen, die durch Ackernutzung geprägt sind und eine Vielzahl aufgelassener Steinbrüche und Kiesgruben.
Daneben bestimmen besonders strukturreiche Landschaftsteile mit Bergkuppen, Hügeln, Höhenrücken und bewaldeten Steilhängen, Wiesen, Weiden, Ackerflächen, Obstbaumreihen, Feldgehölzen, Hecken sowie Baum- und Strauchgruppen das Bild. Landwirtschaftlich geprägte Flächen mit gehölzbegleiteten Bächen und grünlandbestimmten Auen sowie Baum- und Strauchreihen an Wegen, Feldrainen und Geländekanten, natürliche Felsformationen des Muschelkalks und deren standorttypische Vegetation insbesondere im Bereich der Talhänge von Weser und Lenne sowie Reste der historisch gewachsenen Kulturlandschaft vervollständigen die außergewöhnliche landschaftliche Vielfalt.
Angrenzende Bereiche sind durch das Naturschutzgebiet HA 166 "Südliche Burgberghänge, Weinberge bei Holenberg und Rühle" und das Landschaftsschutzgebiet HOL 017 "Rühler Schweiz und Burgberg" geschützt.
Das LSG dient dem Schutz des EU-Vogelschutzgebietes V68 "Sollingvorland".
Zuständig ist der Landkreis Holzminden als untere Naturschutzbehörde.
Schutzgebietsverordnung
Hier steht Ihnen der Verordnungstext zum Download zur Verfügung.
Zum Drucken und zur Detailansicht stehen Ihnen auch die PDF-Dateien der Verordnungskarten zum Download zur Verfügung:
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover