- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Steinhuder Meerbach und Nebengewässer (mit Leeser Erlen-Riede)"
Kennzeichen: LSG NI 068
Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Steinhuder Meerbach und Nebengewässer (mit Leeser Erlen-Riede)“ umfasst mit den Fließgewässern Steinhuder Meerbach, Fulde, Nordbach und Südbach ein Teilgebiet des FFH-Gebietes „Steinhuder Meer (mit Randbereichen)“. Der Steertschlaggraben, der nahe der Nordgrenze des FFH-Gebietes in den Meerbach mündet, stellt die Verbindung zum Waldgebiet Leeser Erlen-Riede her, das anteilig ebenfalls zum FFH-Gebiet gehört.
In und an den Gewässern kommen die FFH-Arten Schlammpeitzger, Steinbeißer, Helm-Azurjungfer, Fischotter und Europäischer Nerz vor. Die Ufer sind typische Wuchsorte des FFH-Lebensraumtyps „Feuchte Uferhochstauden“ und dienen mit den Gewässern als Lebensraum der FFH-Art Teichfledermaus.
Im nordwestlichen Teil des Schutzgebietes liegt die Leeser Erlen-Riede. Neben Erlen-Eschenwäldern kommen im LSG vor allem andere Laub- und Laubmischwaldbestände, wie z. B. Buchen- und Eichenwälder vor. Die FFH-Lebensraumtypen der Hainsimsen-Buchenwälder, der bodensauren Eichenwälder und der Erlen- und Eschenwälder sind wertgebend für das FFH-Gebiet. Weiterhin bilden die alten Waldbestände und besonders die 160-200 jährigen Eichenwälder einen potenziellen Lebensraum für den selten gewordenen Hirschkäfer.
Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes 094 „Steinhuder Meer (mit Randbereichen)“ sowie des EU-Vogelschutzgebiets V42 „Steinhuder Meer".
Zuständig ist der Landkreis Nienburg als untere Naturschutzbehörde.
- Übersichtskarte 1:25.000
- Verordnungskarte Teilgebiet 1 1:10.000
- Verordnungskarte Teilgebiet 2 1:10.000
- Verordnungskarte Teilgebiet 3 1:10.000
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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GIS-Daten zu den Schutzgebieten gibt es hier.
Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover