- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Steller Heide"
Kennzeichen: LSG DH 082
Das Landschaftsschutzgebiet „Steller Heide“ liegt im nördlichen Teil des Ortsteiles Groß Mackenstedt (Gemeinde Stuhr) und umfasst eine Fläche von ca. 78 ha.
Wegen ihrer besonderen standörtlichen Vielfalt und der Nähe zur Stadt Bremen wird die Steller Heide für Freizeitaktivitäten und zur landschaftsgebundenen Erholung genutzt.
Die Unterschutzstellung dient insbesondere der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung vorhandener Sandheiden und Magerrasen auf Binnendünen, alter bodensaurer Eichenwälder sowie dystropher Stillgewässer als Lebensraum unter anderem für den Kammmolch (Triturus cristatus) und von Libellenarten wie der Großen Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis).
Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 252 „Steller Heide".
Zuständig ist der Landkreis Diepholz als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover