- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
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- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
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Landschaftsschutzgebiet "Stimmecke bei Suderode (niedersächsischer Teil)"
Kennzeichen: LSG GS 062
Das Gebiet grenzt im Norden an die Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt und dient der Erweiterung des FFH-Gebietes „Stimmecke bei Suderode“ in Sachsen-Anhalt, welches die einzigen sachsenanhaltischen Groppen-Vorkommen in der atlantischen Region aufweist. Von hier aus besteht die Möglichkeit zur Wiederbesiedlung angrenzender Gewässer.
Das LSG wird durch den naturnahen, stets wasserführenden Bach mit leicht gewundenem Lauf geprägt, der geschlossen von standortheimischen Gehölzen (vorwiegend Esche) gesäumt wird. Aufgrund der naturnahen Sohl- und Uferstrukturen sowie der vielfältigen Tiefen- und Breitenverhältnisse bietet die Stimmecke gute Habitatstrukturen für sämtliche Entwicklungsstadien von Groppe und Bachneunauge. Der gewässerbegleitende Galeriewald trägt aufgrund seines Habitatreichtums zur Strukturvielfalt des Schutzgebietes bei.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebiets Nr. 202 "Stimmecke bei Suderode (niedersächsischer Teil)".
Zuständig ist der Landkreis Goslar als untere Naturschutzbehörde.
Zum Drucken stehen Ihnen auch die PDF-Versionen der Karten zur Verfügung.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover