- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Süd-Deister"
Kennzeichen: LSG HM 031
Das Gebiet liegt an der südwestlichen Flanke des Deisters, eines bis zu 405 Meter hohen, markanten Höhenzuges an der Nordgrenze des Niedersächsischen Berglandes. Es ist von Kalksteinen, dem sogenannten „Eimbeckhäuser Plattenkalk“, geprägt. Das Waldgebiet des südwestlichen Deisters wird von Buchenwäldern dominiert. Im nördlichen und mittleren Teilbereich bei Nienstedt und Luttringhausen entspringen einige naturnahe Waldbäche (Waltershagener Bach, Flöttenbach, Eimbeckhäuser Bach), in deren Quellbereichen Feuchtwälder und Kalktuffquellen vorkommen.
Charakteristisch für das Gebiet sind weiter die dem geschlossenen Wald vorgelagerten, durch Hecken, Feldgehölze und kleine Grünlandflächen gut strukturierten Flächen mit ihrer besonderen Bedeutung für das Landschaftsbild.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 112 "Süntel, Wesergebirge, Deister".
Zuständig sind der Landkreis Hameln-Pyrmont und Landkreis Schaumburg als untere Naturschutzbehörden.
Zum Drucken stehen Ihnen auch die PDF-Versionen der Karten zum Download zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover