- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Südheide im Landkreis Celle"
Kennzeichen: LSG CE 025
Das Gebiet wird insbesondere geprägt durch eine geringe Zersiedelung und Zerschneidung durch Verkehrswege und eine geringe Überprägung durch technische Bauwerke, weiterhin durch großflächige zusammenhängende zwergstrauchreiche Kiefernwälder unterschiedlicher Altersstufen mit eingestreuten Laubwaldflächen aus heimischen Baumarten und tw. großflächige zusammenhängende strukturreiche Wälder unterschiedlicher Altersstufen.
Charakteristisch sind weiterhin zum Teil naturnahe Heidebäche mit guter bis sehr guter Wasserqualität, Bachniederungen mit überwiegend Grünland, zum Teil seggen-, binsen- und hochstaudenreichen Nass- und Feuchtwiesen und -weiden, Sümpfe, Röhrichte, Quellbereiche und Bruchwaldreste.
Zwergstrauchheiden trockener und feuchter Ausprägung, Wacholderheiden, Borstgrasrasen und Trockenrasen, Hoch- und Übergangsmoore sowie Fischteiche und sonstige Stillgewässer sind ebenfalls zu finden.
Schutzzweck im Vogelschutzgebiet ist v. a. der Erhalt und die Entwicklung der Lebensräume der wertbestimmenden Vogelarten Schwarzstorch, Seeadler, Fischadler, Kranich und Sperlingskauz.
Das Gebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes 86 „Lutter, Lachte, Aschau (mit einigen Nebenbächen)“ sowie des EU-Vogelschutzgebietes V34 „Südheide und Aschauteiche bei Eschede“.
Zuständig ist der Landkreis Celle als untere Naturschutzbehörde.
Verordnungskarten mit Natura 2000-Flächen:
- Verordnungskarte Blatt 13 1:5.000
- Verordnungskarte Blatt 14 1:5.000
- Verordnungskarte Blatt 15 1:5.000
- Verordnungskarte Blatt 19 1:5.000
- Verordnungskarte Blatt 20 1:5.000
- Verordnungskarte Blatt 21 1:5.000
- Verordnungskarte Blatt 22 1:5.000
- Verordnungskarte Blatt 25 1:5.000
- Verordnungskarte Blatt 26 1:5.000
- Verordnungskarte Blatt 27 1:5.000
- Verordnungskarte Blatt 28 1:5.000
- Verordnungskarte Blatt 33 1:5.000
- Verordnungskarte Blatt 34 1:5.000
- Verordnungskarte Blatt 38 1:5.000
- Verordnungskarte Blatt 39 1:5.000
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover