- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Sündern"
Kennzeichen: LSG NI 034
Das LSG „Sündern“ liegt im Naturraum Loccumer Geest. Im Norden des LSG befindet sich der Klosterforst Loccum mit einem hohen Anteil naturnaher Buchenwälder bzw. Buchenmischwälder. Daneben sind auch Stieleichen-Hainbuchenwälder sowie auf feuchten und nassen Standorten Bach-Erlen-Eschenwälder, Erlen-Eschen-Quellwälder sowie Schwarzerlen-Bruchwald vorhanden.
Als Relikte alter Landnutzungsformen sind im Bereich des Klosterforstes über Jahrhunderte genutzte Nasswiesen- und Grünlandbereiche erhalten geblieben. Vorherrschend sind seggen-, binsen- oder hochstaudenreiche Nasswiesen. Diese werden von der Klosterforstverwaltung heute naturschutzkonform extensiv bewirtschaftet.
Die Stillgewässer des Klosters sind wohl alle von Menschen angelegt worden. Sie haben ihren Ursprung in der Fischzucht der Zisterzienserklöster. Die naturschutz-fachlich hochwertigen Teiche werden heute nicht mehr oder nur extensiv genutzt. Natürliche Verlandungsprozesse haben zur Ausbildung von Röhrichten und Riedern geführt. Lediglich kleinflächig wird Fischzucht betrieben.
Als größere Fließgewässer durchfließen die Fulde und der Tiergartenbach das LSG. Sie weisen in Teilabschnitten naturnahe Strukturen auf und bieten so einer gewässertypischen Fauna und Flora Lebensraum. In den Bachtälern wechselt extensiv genutztes Grünland mit eingestreuten Erlen-Eschenwäldern der Bachauen.
Beim südlich an den Klosterforst angrenzenden LSG-Bereich handelt es sich um eine durch den Wechsel von Wald und Feld harmonisch strukturierte Kulturlandschaft mit einer hohen Wertigkeit als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Diese abwechslungsreiche und kleinräumig gegliederte Landschaft besitzt zudem eine hohe Wertigkeit als Erholungsraum für den Menschen.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 324 "Sündern bei Loccum".
Zuständig ist der Landkreis Nienburg als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover