- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Hube, Greener Wald und Luhberg"
Kennzeichen: LSG NOM 010
Das Landschaftsschutzgebiet liegt im Landkreis Northeim zwischen Einbeck im Süden, Kuventhal im Westen und Greene im Nordosten. Es hat eine Größe von rund 1.700 Hektar. Der naturraumtypische Charakter des Landschaftsraumes wird bestimmt durch ein geschlossenes, für den Naturhaushalt bedeutsames Waldgebiet sowie durch Grünland- und Bracheflächen, durch einzelne Ackerflächen und durch Feldgehölze auf den vorgelagerten waldfreien Hängen und Hochflächen.
Aufgrund des insgesamt besonders attraktiven Landschaftsbildes ist das Gebiet für die Naherholung besonders geeignet.
Eine Teilfläche im „Greener Wald“ ist Bestandteil des Europäischen Ökologischen Netzes „Natura 2000“. Hier sollen bestimmte Lebensraumtypen wie zum Beispiel die Population der Fledermausart „Großes Mausohr“ erhalten und gefördert werden.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 169 "Laubwälder und Klippenbereiche im Selter, Hils und Greener Wald".
Zuständig ist der Landkreis Northeim als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover