- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
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Landschaftsschutzgebiet "Teichfledermaus-Gewässer in der Nienburger Marsch"
Kennzeichen: LSG NI 063
Das Landschaftsschutzgebiet „Teichfledermaus-Gewässer in der Nienburger Marsch“ liegt im Überschwemmungsgebiet der Weser. Es umfasst zwei naturnahe nährstoffreiche Altwässer („Düsterer See“ und „Altes Rott“) als Reste eines ehemaligen Weserverlaufs sowie weitere nährstoffreiche Stillgewässer, die überwiegend durch die Gewinnung von Sand und Kies entstanden sind („Die Rolle“, „Haaken Werder“ und die „Nienburger Gruben“). Die Gewässer sind untereinander zum Teil durch Gräben verbunden oder stehen in unmittelbarem Kontakt zu Fließgewässern der Weseraue.
Im LSG sind mit Relikten alter Weserverläufe typische Strukturelemente der Flussaue mit ihrer Funktion im Naturhaushalt erhalten geblieben. Die vom Menschen geschaffenen Gewässer bieten zudem Ersatzlebensräume für die ursprünglich zahlreichen Altwässer in der Flussaue. Überschwemmungen stellen regelmäßig einen Kontakt zur Weser her und beeinflussen die Entwicklung der Stillgewässer sowie deren Artenspektren.
Im Gebiet kommen typische Arten der Schwimmblatt-Gesellschaften und der Wasserlinsen-Gesellschaften vor. Sie werden im Verlandungsbereich von Röhrichtarten nährstoffreicher Standorte begleitet und sind landseitig von Arten des Hartholzauwaldes und des Weidenauwalds in unterschiedlicher Ausprägung umgeben.
Durch die Lage im unmittelbaren Westen des Stadtgebietes von Nienburg und durch die Nähe der Orte Lemke und Oyle im Westen hat das Gebiet einen hohen Wert für die Erholung der Menschen.
Besonderer Schutzzweck ist die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der FFH-Arten Teichfledermaus und Fischotter sowie des Lebensraumtyps „Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften“.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes 289 „Teichfledermaus-Gewässer im Raum Nienburg“.
Zuständig ist der Landkreis Nienburg als untere Naturschutzbehörde.- Übersichtskarte 1:10.000
- Verordnungskarte 1: 1:5.000
- Verordnungskarte 2: 1:5.000
- Verordnungskarte 3: 1:5.000
- Verordnungskarte 4: 1:5.000
- Verordnungskarte 5: 1:5.000
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover