- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
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Landschaftsschutzgebiet "Teichfledermausgewässer in der Raddestorfer Marsch"
Kennzeichen: LSG NI 065
Das Landschaftsschutzgebiet „Teichfledermausgewässer in der Raddestorfer Marsch“ liegt teilweise im Überschwemmungsgebiet der Weser und gehört zur naturräumlichen Region des Weser-Aller-Flachlands. Es umfasst ein kleineres naturnahes nährstoffreiches Stillgewässer und vier weitere naturnahe nährstoffreiche Stillgewässerkomplexe, die durch die Gewinnung von Sand und Kies entstanden sind.
Im LSG bieten die durch den Sand- und Kiesabbau entstandenen Wasserflächen Ersatzlebensräume für Arten und Lebensgemeinschaften an und erweitern somit das Lebensraumangebot der Wesermarsch. Die Stillgewässer und die angrenzenden Strukturen bieten Lebensraum, Jagd- und Rasthabitate für verschiedene geschützte Tierarten, wie zum Beispiel für die Teichfledermaus, die Rohrdommel oder den Steinkauz. Weitere Vogelarten, wie zum Beispiel Flussseeschwalben, Saatgänse und Blässgänse, Sing- und Höckerschwäne sowie Rotmilane und Wachteln kommen in den Teilbereichen des LSG vor und nutzen diese als Jagd-, Rast- und Brutgebiet. Des Weiteren sind Teile des LSG Gastvogellebensraum von landesweiter und regionaler Bedeutung sowie von lokaler Bedeutung für Brutvögel.
Im Gebiet kommen typische Arten der Schwimmblatt-Gesellschaften und der Wasserlinsen-Gesellschaften vor. Sie werden im Verlandungsbereich von Röhrichtarten nährstoffreicher Standorte begleitet und sind landseitig von Arten des Hartholzauwaldes
Besonderer Schutzzweck ist die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der FFH-Art Teichfledermaus sowie der Lebensraumtypen „Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften“ und „Feuchte Hochstaudenfluren“.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebiets 289 „Teichfledermaus-Gewässer im Raum Nienburg“.
Zuständig ist der Landkreis Nienburg als untere Naturschutzbehörde.Schutzgebietsverordnung
Der Verordnungtext steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
(Berichtigung vom 16.06.2017 --> PDF)
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover