- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Teichfledermausgewässer"
Kennzeichen: LSG FRI 128
Das rund 726 ha große Landschaftsschutzgebiet besteht aus fünf räumlich getrennten Teilbereichen. Diese umfassen längere Abschnitte mehrerer Fließgewässer sowie einige Teiche. Viele der Gewässer weisen an ihren Ufern naturnahe Strukturen wie Schilfgürtel und auch Einzelbäume auf.
Des Weiteren finden sich im Schutzgebiet Grünland- und Brachflächen in mosaikartiger Anordnung, Wald und landschaftstypische Gehölze.
Ein maßgebliches Schutzziel besteht darin, Jagdhabitate und Flugkorridore für etliche seltene Fledermausarten zu erhalten und zu entwickeln. Hierbei steht die Teichfledermaus an erster Stelle. Das Gebiet gibt aber auch der Fransenfledermaus eine Heimat, des Weiteren der Wasserfledermaus, dem Großen Abendsegler und weiteren Arten. Neben den Fledermäusen finden hier auch viele Vogel-, Fisch- und Insektenarten einen geeigneten Lebensraum, so z. B. Eisvogel und Schilfrohrsänger und von den Libellenarten z. B. Früher Schilfjäger oder Großes Granatauge.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 180 "Teichfledermaus-Habitate im Raum Wilhelmshaven" sowie des EU-Vogelschutzgebietes V64 "Marschen am Jadebusen".
Zuständig sind die Landkreise Friesland und Wittmund als untere Naturschutzbehörden.
Zum Drucken stehen Ihnen auch die PDF-Versionen der Übersichtskarten und der Karten zum Download zur Verfügung.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover