- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Teichfledermausgewässer bei Oberhammelwarden und Lienen“
Kennzeichen: LSG BRA 030
Das LSG hat eine Größe von 33 ha. Es umfasst die Gewässer Käseburger Sieltief und Balggraben einschließlich der Uferbereiche in einer Breite von 5 m ab Gewässeroberkannte sowie ein Stillgewässer westlich von Lienen in der Stadt Elsfleth mit angrenzenden Röhrichtbeständen und Feuchtgebüschen.
Vorrangiges Ziel ist die Sicherung bzw. Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes der Gewässer als Jagdhabitate der Teichfledermaus. Ein günstiger Erhaltungszustand ist auch Ziel für die Pflanzengesellschaften „Laichkraut- und Froschbissgesellschaften."
Darüber hinaus ist das Gewässersystem Teil des Nds. Biotopverbundsystem, ein wichtiger Teillebensraum (Wanderkorridor) für den Europäischen Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) und den Steinbeißer (Cobitis taenia) sowie potenzieller Lebensraum des Fischotters und des Bitterlings als Anhang II-Arten der FFH- Richtlinie.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr.187 "Teichfledermaus-Gewässer im Raum Bremerhaven/Bremen".
Zuständig ist der Landkreis Wesermarsch als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover