- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
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Landschaftsschutzgebiet "Teichgut in der Oerreler Heide“
Kennzeichen: LSG GF 031
Der Gebietscharakter wird gekennzeichnet von der 1908 durch die Landwirtschaftskammer Hannover erbauten Teichanlage für traditionelle Karpfenteichwirtschaft. Die Landschaft war damals geprägt durch Heideflächen und entlang der Harmsrinne und des Schwarzwassers schmale Bänder mit Moor- und Sumpf. Kennzeichnende Merkmale sind die Weitläufigkeit, das Fehlen technischer Überprägung (mit Ausnahme der Teichdämme, Teichufer und Einrichtungen zum Zuführen und Ablassen von Wasser) und das Fehlen landwirtschaftlicher Nutzung. Weiterhin finden sich Reliktvorkommen oder wieder entstandene (sekundäre) kleinflächige Vorkommen der bis 1908 vorherrschenden Vegetation, wie offenes Übergangsmoor mit Wollgras-Torfmoos-Schwingrasen, Pfeifengras-Rasen mit Beimischung von Glockenheide und Scheiden-Wollgras, Röhrichte und Rieder, Erlen- und Birken-Erlen-Bruchwald.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 304 "Teichgut in der Oerreler Heide".
Zuständig ist der Landkreis Gifhorn als untere Naturschutzbehörde.
Zum Drucken steht Ihnen auch die PDF-Version der Karten zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover