- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Teichwiesen Barnstorf und Große Wiese Warle"
Kennzeichen: LSG WF 040
Das Schutzgebiet liegt im Naturraum Ostbraunschweigisches Hügellande im Bereich der Ortschaften Barnstorf und Warle. Es ist geprägt durch landwirtschaftliche Nutzung, die dem Landschaftsbild den in dieser Region typischen Offenlandcharakter verleiht. Einzelne wertgebende Baumreihen und -gruppen, Hecken, Saumstrukturen sowie Röhrichte an Gewässern beleben und gliedern den Landschaftsraum. Die Feucht- bzw. Nasswiesen zwischen Barnstorf und Warle mit ihren z. T. dichten Röhrichtbeständen sind für zahlreiche gefährdete Vogelarten Lebensräume von herausragender Bedeutung.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 77 "Heeseberg-Gebiet".
Zuständig ist der Landkreis Wolfenbüttel als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover