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Landschaftsschutzgebiet "Thörener Bruch"

Kennzeichen: LSG HK 046


Die Wälder des ca. 135 ha großen Gebietes bestehen überwiegend aus Bruch-und Auwäldern (viel Erlenbruch-, Kiefern-Birkenbruchwald), einigen Eichenmischwäldern sowie wenigen Nadelholzforsten. Vor allem im Nordosten des Gebietes liegen Grünland- und Ackerflächen. Die Grünlandflächen werden als Mähweiden und Wiesen genutzt.

Die Fließgewässer Bruchgraben und Südkanal begrenzen das Gebiet im Norden und Süden mehr oder weniger parallel zur Meiße, die nicht Teil des LSG ist. Alle Fließgewässer weisen ein Trapezregelprofil auf und werden regelmäßig unterhalten. Weitere meist unbeständige Gräben entwässern das Gebiet in diese Vorfluter.

Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes 091 "Meißendorfer Teiche, Ostenholzer Moor" und des EU-Vogelschutzgebietes V31 "Ostenholzer Moor und Meißendorfer Teiche".

Zuständig ist der Landkreis Heidekreis als untere Naturschutzbehörde.

Übersichtskärtchen zum Landschaftschutzgebiet "Thörener Bruch"   Bildrechte: NLWKN
Foto aus dem Landschaftschutzgebiet "Thörener Bruch"   Bildrechte: Landkreis Heidekreis
Foto aus dem Landschaftschutzgebiet "Thörener Bruch"   Bildrechte: Landkreis Heidekreis
Foto aus dem Landschaftschutzgebiet "Thörener Bruch"   Bildrechte: Landkreis Heidekreis
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Schutzgebietsverordnung


Der Verordnungtext steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung:
- Verordnungstext April 2019
- 1. Änderungsverordnung April 2021
Verordnungskarte des Landschaftsschutzgebietes "Thörener Bruch"   Bildrechte: Landkreis Heidekreis

Zum Druck steht Ihnen auch die PDF-Version der Karten zur Verfügung.


Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.


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