- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Thörener Bruch"
Kennzeichen: LSG HK 046
Die Wälder des ca. 135 ha großen Gebietes bestehen überwiegend aus Bruch-und Auwäldern (viel Erlenbruch-, Kiefern-Birkenbruchwald), einigen Eichenmischwäldern sowie wenigen Nadelholzforsten. Vor allem im Nordosten des Gebietes liegen Grünland- und Ackerflächen. Die Grünlandflächen werden als Mähweiden und Wiesen genutzt.
Die Fließgewässer Bruchgraben und Südkanal begrenzen das Gebiet im Norden und Süden mehr oder weniger parallel zur Meiße, die nicht Teil des LSG ist. Alle Fließgewässer weisen ein Trapezregelprofil auf und werden regelmäßig unterhalten. Weitere meist unbeständige Gräben entwässern das Gebiet in diese Vorfluter.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes 091 "Meißendorfer Teiche, Ostenholzer Moor" und des EU-Vogelschutzgebietes V31 "Ostenholzer Moor und Meißendorfer Teiche".
Zuständig ist der Landkreis Heidekreis als untere Naturschutzbehörde.
Schutzgebietsverordnung
- 1. Änderungsverordnung April 2021
Zum Druck steht Ihnen auch die PDF-Version der Karten zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover