- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Tideweser vor Berne und Lemwerder“
Kennzeichen: LSG BRA 031
Das Landschaftsschutzgebiet befindet sich im aquatischen Bereich der Weser zwischen Lemwerder und Motzen. Es dient dem Schutz dieses Bereichs der Tideweser mit ihren spezifischen Lebensraumbedingungen für daran angepasste Tier- und Pflanzenarten, wie z. B. Lachs, Seehund und Schweinswal.
Das Gebiet ist geprägt durch offene Wasserflächen im Unterlauf des Weserstroms, die in Verbindung zu sehen sind mit den außerhalb des Schutzgebietes befindlichen, südlich angrenzenden Uferbereichen. Diese weisen in allen Fällen zahlreiche Merkmale einer wasser- und schifffahrtsbezogenen wirtschaftlichen Nutzung auf. Die morphologische Dynamik des Gebietes ist durch den Ausbau als Wasserstraße stark eingeschränkt.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 26 „Nebenarm der Weser mit Strohauser Plate und Juliusplate".
Zuständig ist der Landkreis Wesermarsch als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover