- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Tunxdorf-Nenndorf-Rhede/Brook"
Kennzeichen: LSG EL 028
Das ca. 618 ha große Schutzgebiet liegt im Norden des Landkreises Emsland und gehört zum EU-Vogelschutzgebiet V 16 Emstal von Lathen bis Papenburg. Es ist somit Bestandteil des europaweiten Schutzgebietsnetzes Natura 2000.
Das Landschaftsschutzgebiet umfasst einen Ausschnitt des Niederungsgebietes der Ems und wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Der vorherrschende Teil der Flächen wird als Acker oder Ackergras bewirtschaftet. Dauergrünland ist nur kleinflächig vorhanden. In einigen Bereichen wachsen Hochstauden sowie Weidengebüsche und sonstige Feldgehölze. Im Bereich der Tunxdorfer Ahe sind die Uferbereiche von feuchten Hochstaudenfluren geprägt. Vereinzelt sind auch Auwaldfragmente mit Erlen- und Eschenvorkommen entlang der Tunxdorfer Ahe vorhanden. Der Rottsee gehört zum Landschaftsschutzgebiet und dient als Schlafgewässer für eine Vielzahl von wertgebenden Vogelarten. Die im Gebiet gelegenen Hofflächen sind keine Bestandteile des LSG.
Das gesamte Gebiet ist ein wichtiger Lebensraum für zahlreiche bedrohte Brut- und Rastvögel. Unter den Brutvögeln sind unter anderem Wachtelkönig, Großer Brachvogel, Rotschenkel, Kiebitz und Uferschnepfe zu nennen. Als wertbestimmende Gastvogelarten kommen z.B. Zwerg- und Singschwäne vor.
Die Unterschutzstellung des Gebietes hat zum Ziel, die Funktionen des Gebietes für diese und noch zahlreiche weitere Vogelarten zu sichern und weiter zu entwickeln.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes 013 "Ems" sowie des EU-Vogelschutzgebietes V16 "Emstal von Lathen bis Papenburg".
Zuständig ist der Landkreis Emsland als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover