- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Untere Ochtum (Lemwerder)"
Kennzeichen: LSG BRA 033
Im Gebiet sollen die natürlichen Struktur, Dynamik und Funktionsfähigkeit des Gewässers als Lebensstätte und Lebensraum bestimmter wild lebender, schutzbedürftiger Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften, wie z. B. Lachs, Meerforelle und Fischotter erhalten, entwickelt und wiederhergestellt werden.
Das Schutzgebiet dient der Sicherung, Entwicklung bzw. Wiederherstellung des Gewässerabschnittes der Ochtum als durchgängiges und naturnahes Gewässer mit standortgerechter Wasser- und Ufervegetation mit wasserbegleitenden Röhrichten und Hochstaudenfluren sowie naturnahen Ufer- und Gewässerstrukturen. Weiterhin sollen die Wasserqualität und die ökologische Durchgängigkeit des Gewässerabschnitts als niedersächsisches Biotopverbundelement und Wanderungskorridor für die FFH-Arten Flussneunauge und Meerneunauge zwischen dem marinen Aufwuchsgebiet und den Laichplätzen in den stromauf liegenden Gewässerabschnitten und Zuflüssen gesichert und entwickelt werden.
Im Süden grenzt das Landschaftsschutzgebiet DEL 008 an.
Zuständig ist der Landkreis Wesermarsch als untere Naturschutzbehörden.
Zum Druck stehen Ihnen auch PDF-Version der Karten zum Download zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover