- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Untereichsfeld"
Kennzeichen: LSG GÖ 014
Der Charakter des Landschaftsschutzgebietes wird bestimmt durch landwirtschaftlich geprägte Senken- und Hügellandschaften, Laubwälder und deren Übergänge zur offenen Landschaft, prägende Baumreihen und Hecken, uferbegleitende Gehölze sowie Bachsysteme des Hügellandes und deren Auen mit Feuchtflächen, Gehölzsäumen, Schilfzonen, Wiesen und Weiden.
Das Landschaftsschutzgebiet enthält Flächen des Europäischen Vogelschutzgebietes V19 „Unteres Eichsfeld“. Ziel ist es, die Habitate der wertbestimmenden Brutvogelarten Rotmilan, Wanderfalke und Mittelspecht zu erhalten oder wiederherzustellen.
Zugunsten dieser Vogelarten soll die wellige, strukturreiche, halboffene Kulturlandschaft mit altholzreichen, insbesondere alteichenreichen Laubwäldern, Felsbiotopen und Feldgehölzen als Lebensraum erhalten werden, sollen störungsfreie Nisthabitate und störungsfreie Nahrungsräume im Offenland bewahrt und eine extensive Landwirtschaft (insbesondere in Gebieten mit Hackfrucht- und Getreideanbau) als Nahrungsgrundlage (Kleinsäugervorkommen) gefördert werden.
Das LSG dient dem Schutz des EU-Vogelschutzgebietes V19 "Unteres Eichsfeld".
Zuständig ist der Landkreis Göttingen als untere Naturschutzbehörde.
Schutzgebietsverordnung
Der Verordnungstext steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung:
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover