- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Veltheimer Forst"
Kennzeichen: LSG WF 026
Das Gebiet beherbergt wertvolle Eichen-Hainbuchenwälder. Entlang von Kleingewässern und in Quellgebieten wachsen strukturreiche Auwälder aus Erle und Esche. Daneben gibt es kleinflächig Nadelforste im Gebiet.
Wichtige Fließgewässer sind Losebach, Schulenroder Bach und Veltheimer Ohe. Der Veronikasee bei Klein Veltheim weist wertvolle Schilfröhrichte und Großseggenriede auf. Weitere Kleingewässer wie Marmorkuhle sowie eine ehemalige Sandgrube mit umliegenden Wäldern sind bedeutende Laichgewässer und Lebensraum zahlreicher Amphibien, wie z. B. dem Springfrosch.
Die ausgedehnten Wälder mit Kleingewässern sind von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben. Nahe der Ortschaft Cremlingen schließt eine artenreiche Feuchtwiese an den Wald an.
Die Landschaft aus Wäldern und umliegenden Flächen weist durch sein abwechslungsreiches Relief eine große Eigenart und Schönheit auf.
Das Gebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes 365 „Wälder und Kleingewässer zwischen Mascherode und Cremlingen".
Zuständig ist der Landkreis Wolfenbüttel als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover