- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Wälder und Schlatts am alten Forstamt Erdmannshausen"
Kennzeichen: LSG DH 083
Das Landschaftsschutzgebiet „Wälder und Schlatts am alten Forstamt Erdmannshausen“ liegt in den Mitgliedsgemeinden Schwaförden und Sudwalde in der Samtgemeinde Schwaförden etwa 2 km nördlich des Ortskernes von Schwaförden.
Die Unterschutzstellung dient insbesondere der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der für den Kammmolch (Triturus cristatus) wichtigen Laichgewässer und Landlebensräume.
Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 288 „Pastorendiek und Amphibiengewässer nördlich Schwaförden".
Zuständig ist der Lankreis Diepholz als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover