- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Waldfläche Garnholt"
Kennzeichen: LSG WST 094
Das Gebiet umfasst einen alten Waldstandort mit Arten des mesophilen Eichen-Mischwaldes, vermischt mit Arten des Erlen-Eschen-Waldes der Auen und Quellbereiche auf mäßig bis stark wechselfeuchten, teilweise quellnassen, gut nährstoffversorgten Sand-, Lehm- und Tonböden. Von besonderer Bedeutung sind die Quellbereiche mit dem Erlen-Eschenwald.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 434 "Garnholt".
Zuständig ist der Landkreis Ammerland als untere Naturschutzbehörde.
Zum Drucken steht Ihnen auch die PDF-Version der Karte zur Verfügung:
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Schutzgebiete zur Umsetzung von Natura 2000
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover