- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Wangerland - binnendeichs"
Kennzeichen: LSG FRI 123
Das im Naturraum Ostfriesische Seemarschen und Inseln gelegene Gebiet umfasst landwirtschaftlich genutzte, weitgehend offene und gehölzarme Marschflächen. Es grenzt im Norden unmittelbar an das Wattenmeer, das sich mit einem Salzwiesensaum an den Hauptdeich anschließt.
Das Gebiet ist als großflächig offener Raum in unmittelbarer Nachbarschaft des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer erhalten und größtenteils störungsfrei. Das Gebiet Wangerland - binnendeichs ist einer der wichtigsten Brutplätze für die Wiesenweihe und es hat herausragende Bedeutung als Hochwasserrastplatz insbesondere für Limikolen und Möwenarten.
Das LSG dient dem Schutz des EU-Vogelschutzgebietes V02 "Wangerland".
Zuständig ist der Landkreis Friesland als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover