- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Weiher am Kleinen Steinberg"
Kennzeichen: LSG GÖ 026
Das Gebiet befindet sich im Kaufunger Wald auf einer Höhe von maximal 542 m ü. NHN. Es umfasst ein kleinflächig verzahntes Biotopmosaik am Kleinen Steinberg, das durch naturnahe Stillgewässer mit einer vielfältigen Wasser- und Verlandungsvegetation geprägt ist und infolge jahrhundertelanger Bergbauaktivitäten entstanden ist.
Die oberflächennah anstehenden Rohstoffe am Kleinen Steinberg (u. a. Ton, Sand und Braunkohle) sind eine Besonderheit in dem sonst durch Buntsandsteinformationen geprägten Kaufunger Wald. Erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde der Bergbau vollständig eingestellt und die durch Abbau und Aufschüttungen veränderten Flächen wurden anschließend mit Nadelholzarten aufgeforstet. Kleinflächig sind im Schutzgebiet alte bodensaure Buchenwälder und in nassen Senken Erlen-Bruchwälder erhalten.
Das Weihergebiet am Kleinen Steinberg ist als Vermehrungsort von hoher Bedeutung für eine Vielzahl von Amphibien- und Libellenarten, wie etwa Kleine Moosjungfer (Leucorrhinia dubia), Speer-Azurjungfer (Coenagrion hastulatum) und insbesondere Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) und Kammmolch. Darüber hinaus ist das Gebiet Teillebensraum von Luchs, Wildkatze und verschiedenen Fledermausarten, unter anderem des Großen Mausohrs, der Zwergfledermaus, des Großen Abendseglers und der Bartfledermausarten.
Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes 408 „Weiher am Kleinen Steinberg.
Zuständig ist der Landkreis Göttingen als untere Naturschutzbehörde.
Schutzgebietsverordnung
Hier steht Ihnen der Verordnungstext zum Download zur Verfügung.
Zum Drucken und zur Detailansicht steht Ihnen auch die PDF-Datei der Verordnungskarten zum Download zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover