- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
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- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
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Landschaftsschutzgebiet "Wellier Kolk"
Kennzeichen: LSG NI 064
Das Landschaftsschutzgebiet „Wellier Kolk“ liegt südöstlich von Wellie im Überschwemmungsgebiet der Weser. Es umfasst mit dem namengebenden „Wellier Kolk“ ein naturnahes nährstoffreiches Stillgewässer (Altgewässer), das mit einem Altarm des ehemaligen Weserverlaufs (Wellier Schleife) über einen Graben (Kolkgraben) verbunden ist.
Die angrenzende Weseraue ist stark von landwirtschaftlicher Intensivnutzung und dem Abbau von Sand und Kies geprägt. Natürliche Elemente einer Auenlandschaft sind mit der zunehmenden Inanspruchnahme dieser Landschaft selten geworden. Im LSG „Wellier Kolk“ sind typische Strukturelemente der Flussaue mit ihrer Funktion im Naturhaushalt erhalten geblieben. Zu diesen gehören Arten der Hart- und Weichholzaue wie z. B. Eichen, Eschen, Erlen und Weiden. Weiter bieteen der „Wellier Kolk“ und die an ihn angrenzenden Strukturen Lebensraum, Jagd- und Rasthabitate für verschiedene geschützte Tierarten, wie zum Beispiel für die Teichfledermaus.
Neben diesen Aspekten weist der „Wellier Kolk“ eine hohe Bedeutung für die Erholungsfunktion des Menschen in der freien Landschaft auf. Neben der Nutzung als Bade- und Angelbereich können Natur und Landschaft ungestört beobachtet werden. Als Gastvogellebensraum mit landesweiter Bedeutung sind der Wellier Kolk und die ihn umgebenden Bereiche, auch für andere Arten neben der Teichfledermaus ein wichtiges Element in der Landschaft.
Das LSG dient dem Schutz einer Teilfläche des FFH-Gebiets 289 „Teichfledermaus-Gewässer im Raum Nienburg“.
Zuständig ist der Landkreis Nienburg als untere Naturschutzbehörde..
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover