- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Wümmeniederung mit Dünen und Seitentälern"
Kennzeichen: LSG VER 055
Das Landschutzgebiet „Wümmeniederung mit Dünen und Seitentälern“ liegt in den Ortschaften Fischerhude, Quelkhorn, Otterstedt und Ottersberg. Es erstreckt sich auf ca.18 km Länge in Ost-West-Richtung zwischen dem Landkreis Rotenburg (Wümme) und der Landesgrenze Bremen und hat eine Größe von rund 2.620 ha. Unmittelbar westlich grenzt das Naturschutzgebiet (NSG) „Fischerhuder Wümmeniederung“ an. Beide Gebiete zusammen verfügen über eine Größe von 3.392 ha.
Die Niederung bildet mit ihren verschiedenen Wümmearmen ein sog. Binnendelta, das trotz einiger Ausbaumaßnahmen der Vergangenheit, noch immer eine für Niedersachsen einmalige Naturerscheinung darstellt.
Die grundwassernahe, ebene und weitgehend offene, von regelmäßigen Überschwemmungen geprägte Wiesen- und Weidenlandschaft beherbergt eine Reihe von charakteristischen Lebensgemeinschaften ungenutzter wie genutzter Lebensraumtypen, wie Röhrichte, Rieder Feuchtgebüsche, kleinflächig Auen- und Bruchwälder entlang der Wümmearme sowie Nass- und Feuchtwiesen. In den höher gelegenen Bereichen findet sich teilweise mesophiles Grünland.
Fischotter, Fluss- und Meerneunauge, Meerforelle, Grüne Flussjunger sowie die Brutvogelarten Wachtelkönig, Bekassine, Braunkehlchen, Kiebitz, Großer Brachvogel und Weißstorch zählen zu den wichtigsten Arten, die durch das LSG und angrenzende NSG geschützt werden sollen. Im Winter, wenn die Wümme über die Ufer tritt, ist die Niederung ein wichtiges Rastgebiet für viele Zugvogelarten.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes 038 "Wümmeniederung" sowie des EU-Vogelschutzgebietes V36 "Wümmewiesen bei Fischerhude".
Zuständig ist der Landkreis Verden als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover