- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Wittenheim, Burgdorfer Busch und Herrenkamp"
Kennzeichen: LSG WST 054
Das Landschaftsschutzgebiet beherbergt einen kulturhistorisch alten Waldstandort mit Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald der Talniederungen an der Kleinen Norderbäke mit Übergängen zum artenreichen Eichen-Hainbuchen-Mischwald feuchter basenreicher Standorte. Kleinflächig sind Fragmente aus Waldmeister-Buchenwald des Tieflandes zu finden.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 218 "Wittenheim und Silstro".
Zuständig ist der Landkreis Ammerland als untere Naturschutzbehörde.
Zum Drucken steht Ihnen auch die PDF-Version der Karte zur Verfügung:
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Schutzgebiete zur Umsetzung von Natura 2000
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover