- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
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Naturdenkmal "Amphibien-Biotop Ochtersum"
Kennzeichen: ND HI-S 039
Das Gebiet umfasst ein kleines, für Amphibien bedeutsames Feuchtbiotop in der Gemeinde Ochtersum südlich von Hildesheim und liegt im Naturraum des Innersteberglands.
Die Anhöhe des Steinbergs, die westlich an Ochtersum grenzt, ist aus mesozoischen, teilweise tonhaltigen Gesteinsschichten aufgebaut, die in der Ebene zunehmend von Löss überdeckt werden. Lange Zeit wurde dieser Ton im Gebiet abgebaut. Heute liegen in einer aufgelassenen Tongrube mehrere kleine Tümpel, die als naturnahe, nährstoffreiche Stillgewässer wertvolle Biotope darstellen. So lebt in den Teichen eine kleine Population der streng geschützten Gelbbauchunke, die hier an ihre nördliche Verbreitungsgrenze stößt. Sie profitiert von den tonigen Feinsedimenten am Gewässergrund. Auch der ebenfalls streng geschützte Kammmolch ist in den kleinen Stillgewässern der Tongrube nachgewiesen, die wichtige Ersatzhabitate in der umgebenden intensiv genutzten Kulturlandschaft darstellen.
Das Naturdenkmal dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 116 "Tongrube Ochtersum".
Zuständig ist die Stadt Hildesheim als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover